Selbst wenn die Umsetzung eine juristische Herausforderung sein mag, alleine der Beschluss, einen entsprechenden Antrag zu stellen, ist bereits ein wichtiges politisches Signal, welches nun nach dem Berliner Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain und dem Kölner Bezirk Mitte auch von Münster ausgehen könnte.
Das BfArM selbst demonstriert
in seiner Stellungnahme Desinteresse an einer Lösung, so wie es bereits vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Desinteresse selbst dann demonstrierte, als ein schwerkranker Patient für den Eigenanbau klagte. Auf die Nachfrage der Richter „Warum tun sie das dem Patienten an?“ antworte die Vertreter des BfArM nur: „Wir vertreten die Bundesregierung“… Und das macht das BfArM offenbar auch hier. So wird einerseits verschwiegen, dass die Bundesregierung es bis heute versäumt hat, die vom Internationalen Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen (INCB) vorgesehene „Cannabisagentur“ einzurichten (siehe auch Bundestagsdrucksache 17/10328). Andererseits wird behauptet, dass eine medizinische Versorgung mit Cannabisprodukten mittlerweile möglich sei. Völlig verschwiegen wird hierbei allerdings, dass die Versorgungssituation katastrophal ist. Aktuell berichtet beispielsweise ein Patient aus Bergkamen, dass er frühestens in zwei Wochen seine notwendige Medizin erhalten kann (Quelle: http://tiny.cc/Versorgungsengpass). Auch in Münster sind Patienten regelmäßig von diesen Engpässen betroffen. In der Folge müßen diese sich regelmäßig strafbar machen, um Ihre Medizin zumindest auf anderen Wegen (Eigenanbau, Import aus Holland, Kauf auf dem Schwarzmarkt…) zu erhalten.
Für die bundesgesetzlich erforderliche Regelung zur Einrichtung einer Cannabisagentur besteht bis heute nicht einmal ein Zeitplan. Die häufigen und teils lang andauernden Versorgungsengpässe machen deutlich, dass hier jedoch dringender Handlungsbedarf besteht. Mit einer Ausnahmegenehmigung könnte in Münster in absehbarer Zeit eine lokale Lösung geschaffen werden.
Bezüglich der Kontrolle der Verwendung wäre eine Kompromiss, Genußkonsumenten die Mitnahme zu untersagen und nur bei ärztlichem Attest über die medizinische Nutzung die Mitnahme in engen Grenzen zu gestatten. Eine weitere Möglichkeit wäre, den Cannabis Social Club ausschließlich für Patienten zu beantragen. In diesem Fall könnte der CSC über Münster hinaus bedürftige Patienten bezahlbar mit ihrer Naturmedizin versorgen.
Das Risiko einer Cannabis-Abhängigkeit ist deutlich geringer als das Abhängigkeitsrisiko bei Alkohol. Außerdem würde mit dem CSC ein Ort geschaffen, an dem entsprechende, bereits vorhandene Konsummuster erstmals beobachtet werden und entsprechende Therapie angeboten werden können.
Die Sicherheit der Lagerung etc. kann durch moderne Sicherheitstechnik und entsprechende verbindliche Vorschriften sichergestellt werden. Die seit Jahren laufenden Methadonprogramme beweisen, dass ein sicherer und kontrollierter Umgang mit „Betäubungsmitteln“ gewährleistet werden kann.
Wir unterstützen die Stellungnahme von Herrn Dr. Schneider (Indro e. V.) bezüglich der bundespolitischen Einschätzung. Auf lokaler Ebene unterstreichen wir die vielen Vorteile eines CSC in Münster:
– Versorgungssicherheit für Patienten mit (dringendem) medizinischen Bedarf
– Gesundheitsschutz durch kontrollierte Qualität statt Streckmittelgefahr
– Eindeutige Sortenauswahl statt unbekannter Wirkstoffgehalte
– Massive Schwächung des Schwarzmarktes durch preisgünstigere & legale Qualitätsproduktion
– Jugendschutz durch kontrollierte Abgabe statt unkontrollierter Schwarzmarktdealer
– Drogenpolitische Pionierarbeit mit lokaler Lösung statt Untätigkeit der Bundesregierung
– Direkter Kontakt zu den Konsumenten, sowohl für Therapieangebote als auch für Wissenschaft und Forschung
– Potentielle Steuereinnahmequelle für die Stadt Münster
Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Robert Brungert, Micha Greif, Jonas H.
Antragssteller und Aktivisten der Hanffreunde Münster
hanffreunde-ms@gmx.de
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