Treffen des Hanffreunde Münster e. V. – Ortsgruppe Deutscher Hanfverband

Öffentliches Treffen des Hanffreunde Münster 2014 e. V. – Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbandes (DHV)

Jeden zweiten Montag im Monat treffen wir uns im KCM Schwulenzentrum, Am Hawerkamp 31, in Münster, immer 19 bis 21 Uhr.

Zum nächsten Treffen am Montag, dem 11.12.2017, zu 19 Uhr, möchten wir alle Interessierten, Vereins- sowie DHV-Mitglieder und -Sponsoren herzlich einladen!

Getränke und Snacks bitte selbst mitbringen. Parkplätze sind vorhanden, es werden keine Parkgebühren erhoben.

Nach einigen Tagesordnungspunkten bleibt immer Raum für Unterhaltungen und natürlich könnt Ihr zu jeder Zeit Vereinsmitglied und Sponsor beim DHV werden. Eine Mitgliedschaft bei uns nicht erforderlich, um an unseren Treffen und Aktionen teilzunehmen.

Falls Fragen bestehen, schreibt uns einfach an. Wir freuen uns über Euer Erscheinen!

Google Maps: https://www.google.de/maps/place/KCM+Schwulenzentrum+e.V./@51.9444997,7.6366396,17z/data=!3m1!4b1!4m5!3m4!1s0x47b9bb2aa9ff1147:0xf428b9c82c54b428!8m2!3d51.9444997!4d7.6388283

Facebookveranstaltung: https://www.facebook.com/events/137800766879761

Hanfige Grüße

Marcel

Kennenlerntreffen der DHV Ortsgruppe Hanffreunde Münster e.V.

Kennenlerntreffen des Hanffreunde Münster 2014 e. V. – Ortsgruppe des Deutschen Hanfverbandes (DHV)

Wir laden hiermit recht herzlich zu unserem nächsten Kennenlerntreffen in entspannter Runde ein. Hier hat man die Möglichkeit sich abseits von Protokoll und Vereinsstruktur kennenzulernen, auszutauschen und einen ersten Eindruck über den Hanffreunde Münster e. V. und die Ortsgruppe Münster des Deutschen Hanfverbandes (DHV) zu erhaschen.

Wo genau? Am Hawerkamp 31, 48155 Münster, im KCM

Wann? Am 27. November 2017, ab 19 Uhr!

Was muss man sonst noch wissen? Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Getränke und Sacks bitte selbst mitbringen!

Google Maps: https://www.google.de/maps/place/KCM+Schwulenzentrum+e.V./@51.9444997,7.6366396,17z/data=!3m1!4b1!4m5!3m4!1s0x47b9bb2aa9ff1147:0xf428b9c82c54b428!8m2!3d51.9444997!4d7.6388283

Facebookveranstaltung: https://www.facebook.com/events/107772893339427

Hanfige Grüße

Marcel

Hanffreunde besuchten Vortrag über Alkohol und Cannabis der Polizei Münster

Vergangenen Montag, 13. November 2017, besuchten wir Hanffreunde den zweiten Teil der Veranstaltungsreihe “Die Dosis macht’s. Impulse zur Suchtprävention” des Arbeitskreises Suchtprävention Münster. Zum Thema “Alkohol & Cannabis – Was Sie zu rechtlichen Aspekten wissen sollten” referierte dort Kriminalhauptkommissar Thomas Götze zu rechtlichen Informationen rund um Cannabis und Alkohol mit den Themenschwerpunkten Jugendschutzgesetz, Jugendstrafrecht, Haftungsrecht, Allgemeines Strafrecht, Führerscheinrecht und Betäubungsmittelrecht für Erwachsene und Interessierte. Veranstalter war das Polizeipräsidium Münster, K13, Sucht und Drogenprävention. Auf Facebook machte die Polizei Münster dafür sogar eine Veranstaltungsankündigung.

Die Hanffreunde konnten sich das natürlich nicht entgehen lassen. Bepackt mit Infobroschüren nutzten wir so gleich die Gelegenheit, um auf die Führerscheinkampagne des Deutschen Hanfverbandes “Klarer Kopf. Klare Regeln!” und der Ungerechtigkeit zwischen berauschten Alkoholkonsumenten, die sich nach einem Bier noch hinters Steuer setzen könnten und den Cannabiskonsumenten, bei denen der Konsum mehrere Tage zurückliegen muss, bis sie sich wieder hinter das Steuer setzen dürften, aufmerksam zu machen, die in Kooperation mit sens media läuft.

Etwa 15 Zuschauer kamen an diesem Abend um 19:30 in die Drogenhilfe Münster ins 2. OG. Der Vortrag verzögerte sich wegen einem technischen Problem mit dem Beamer um 25 Minuten. Gleich zu Beginn konnten wir, während vom Referent versucht wurde für die Power-Point-Präsentation ein gerades Bild an die Wand zu werfen, unser Informaterial auf den Infotisch neben dem Ausgang auslegen, welches im Anschluss an den Vortrag von mehreren mitgenommen wurde.

Inhaltlich gibt es wenig zu kritisieren, der Vortrag war fachlich und rechtlich korrekt. Aber einzelne Aussagen des Kriminalhauptkommissars blieben dann doch im Ohr hängen, die wir an dieser Stelle einmal wiedergeben möchten, sodass jeder sich seine eigenen Gedanken dazu machen kann:

“Mädchen ziehen an einem Joint und fallen dann um.”

“Ich habe noch keinen Fall gehabt, bei dem es nicht um gestrecktes Cannabis ging.”

“Andere Länder haben durchaus positive Erfahrungen mit der Legalisierung von Cannabis gemacht. Als Landesbeamter dürfte ich Ihnen nicht sagen, ob ich das gut oder nicht so gut fände.”

„Das Führerscheinrecht ist ungerecht, da es den berauschten Alkoholkonsument nicht aber den nicht bekifften Cannabiskonsument sehr wohl bestraft.“

Einen Tipp möchten wir ihm ans Herz legen, denn wir hatten nach der Veranstaltung leider nicht das Vergnügen und konnten miteinander ins Gespräch kommen, sich mit dem Unterschied der Eigenbedarfsmenge und der nicht geringen Menge auseinanderzusetzen, denn der Wirkstoffgehalt spielt sehr wohl eine Rolle im Strafverfahren.

Cannabis-Modellprojekt Münster abgelehnt / BfArM in der Kritik

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Antrag der Stadt Münster für ein Cannabis-Modellprojekt abgelehnt. Die Stadt Münster hat hierzu bereits Widerspruch eingelegt. Das berichten heute die Westfälischen Nachrichten.

Der Haupt-Ablehnungsgrund der Behörde ist, dass mit dem Forschungsvorhaben gegen den Schutzzweck des BtMG verstoßen würde. “Das Vorhaben ist nicht geeignet, den Missbrauch von Betäubungsmittel sowie das Entstehen eine Betäubungsmittelabhängigkeit möglichst auszuschließen”, so das Ablehnungsschreiben der Behörde. Obendrauf würden auch “Erstanwender” als Probanden angesprochen. Wir sind enttäuscht über die Vorgehensweise der BfArM. „Die Antwort der BfArM liest sich wie ein Behördenschreiben aus den 1960ern – es ist geprägt von gesellschaftlich längst überholten Auffassungen und realitätsfremden, bürokratischen Scheuklappen.” – so unser Modellprojektexperte Micha. Das BfArM sperrt sich somit gegen die Möglichkeit genau das zu erforschen, was für eine sachliche politische Entscheidung nötig ist, nämlich in wie fern eine kontrollierte Abgabe eine bessere oder schlechtere Möglichkeit ist, Missbrauch und Abhängigkeiten entgegenzuwirken.

Georg Wurth, Geschäftsführer des deutschen Hanfverbandes, macht dazu deutlich: “Ich halte die Ablehnung zum jetzigen Zeitpunkt für ein strategisches Manöver der scheidenden Bundesregierung, um das Modellprojekt noch schnell zu verhindern, bevor Jamaika möglicherweise andere Vorgaben beschließt.

Als ein weiterer Grund gegen das Projekt wird angeführt, dass die Cannabisagentur nur Cannabis zu medizinischen Zwecken abgeben dürfe. Hierzu schlagen wir vor, die offiziell anerkannten Sorten ohne den Umweg über die Cannabisagentur direkt von den Herstellerfirmen zu beziehen. Dass nach Vorstellungen des BfArM jeder Proband zudem einen eigenen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen muß, bewerten wir als bürokratisches Monstrum.

Das BfArM, das Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) untersteht, steht zurzeit wegen diverser Mängel im Ausschreibungsverfahren für Cannabis als Medizin in der Kritik. So hat beispielsweise die Lexamed GmbH Klage gegen die BfArM eingereicht und auch die Bunker UG ist in Auseinandersetzungen mit der BfArM, denn ihr ehemaliger Atombunker im bayerischen Memmingen sei für die BfArM nicht sicher genug für den Anbau. Diese mangelhafte Einführung von Cannabis als Medizin bremst die flächendeckende Einführung des Medikaments zu Lasten vieler leidender Patienten. “Nun bremst die Behörde auch die zur Versachlichung der Debatte über Cannabis als Genussmittel erforderliche Forschung. Die Hanffreunde Münster hoffen, dass mit der neuen Bundesregierung auch ein Wechsel in der Politik der BfArM folgt” so unser Sprecher Daniel.

Modellprojektantrag der Stadt Münster zum Download: http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/53_gesundheit/pdf/projektbeschreibung-cannabis.pdf

Antragsablehnung der BfArM zum Download: http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/53_gesundheit/pdf/ablehnungsbescheid.pdf