Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Antrag der Stadt Münster für ein Cannabis-Modellprojekt abgelehnt. Die Stadt Münster hat hierzu bereits Widerspruch eingelegt. Das berichten heute die Westfälischen Nachrichten.
Der Haupt-Ablehnungsgrund der Behörde ist, dass mit dem Forschungsvorhaben gegen den Schutzzweck des BtMG verstoßen würde. “Das Vorhaben ist nicht geeignet, den Missbrauch von Betäubungsmittel sowie das Entstehen eine Betäubungsmittelabhängigkeit möglichst auszuschließen”, so das Ablehnungsschreiben der Behörde. Obendrauf würden auch “Erstanwender” als Probanden angesprochen. Wir sind enttäuscht über die Vorgehensweise der BfArM. „Die Antwort der BfArM liest sich wie ein Behördenschreiben aus den 1960ern – es ist geprägt von gesellschaftlich längst überholten Auffassungen und realitätsfremden, bürokratischen Scheuklappen.” – so unser Modellprojektexperte Micha. Das BfArM sperrt sich somit gegen die Möglichkeit genau das zu erforschen, was für eine sachliche politische Entscheidung nötig ist, nämlich in wie fern eine kontrollierte Abgabe eine bessere oder schlechtere Möglichkeit ist, Missbrauch und Abhängigkeiten entgegenzuwirken.
Georg Wurth, Geschäftsführer des deutschen Hanfverbandes, macht dazu deutlich: “Ich halte die Ablehnung zum jetzigen Zeitpunkt für ein strategisches Manöver der scheidenden Bundesregierung, um das Modellprojekt noch schnell zu verhindern, bevor Jamaika möglicherweise andere Vorgaben beschließt.“
Als ein weiterer Grund gegen das Projekt wird angeführt, dass die Cannabisagentur nur Cannabis zu medizinischen Zwecken abgeben dürfe. Hierzu schlagen wir vor, die offiziell anerkannten Sorten ohne den Umweg über die Cannabisagentur direkt von den Herstellerfirmen zu beziehen. Dass nach Vorstellungen des BfArM jeder Proband zudem einen eigenen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen muß, bewerten wir als bürokratisches Monstrum.
Das BfArM, das Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) untersteht, steht zurzeit wegen diverser Mängel im Ausschreibungsverfahren für Cannabis als Medizin in der Kritik. So hat beispielsweise die Lexamed GmbH Klage gegen die BfArM eingereicht und auch die Bunker UG ist in Auseinandersetzungen mit der BfArM, denn ihr ehemaliger Atombunker im bayerischen Memmingen sei für die BfArM nicht sicher genug für den Anbau. Diese mangelhafte Einführung von Cannabis als Medizin bremst die flächendeckende Einführung des Medikaments zu Lasten vieler leidender Patienten. “Nun bremst die Behörde auch die zur Versachlichung der Debatte über Cannabis als Genussmittel erforderliche Forschung. Die Hanffreunde Münster hoffen, dass mit der neuen Bundesregierung auch ein Wechsel in der Politik der BfArM folgt” so unser Sprecher Daniel.
Modellprojektantrag der Stadt Münster zum Download: http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/53_gesundheit/pdf/projektbeschreibung-cannabis.pdf
Antragsablehnung der BfArM zum Download: http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/53_gesundheit/pdf/ablehnungsbescheid.pdf