Lesung von Andreas Müller in Osnabrück

Deutschlands wütendster Jugendrichter?

Lesung und Podiumsdiskussion mit Andreas Müller (in der VHS, Osnabrück, 15. März 2016)

Ein Bericht von Timon Reichl, Hanffreunde Münster

Andreas Müller ist wütend. Zurecht.
Unter den vier Hanffreunden Münsters, die an der Lesung Müllers teilnahmen, hält sich die Verwunderung über diese Wut sicherlich in Grenzen. Jeder langjährige Regulierungsbefürworter (lies: Legalisierungsbefürworter) kennt vermutlich die Frustration nur allzu gut, die Andreas Müller bereits als 11jähriger kennenlernte und bei der Lesung in die treffenden Worte kleidete: „ich wusste als 11jähriger bereits, dass Prohibitionisten keine Argumente brauchen.“

Lebhaft schildert Müller, wie er als Schüler in Sippenhaft geriet für die Cannabisdelikte seines Bruders – und prophylaktisch vorverurteilt wurde: Als ein Gymnasiallehrer erfuhr, dass er der jüngere Bruders eines stadtbekannten Kiffers sei, verpasste ihm dieser „zur Einstimmung und im Rahmen des noch geltenden Züchtigungsrechtes gleich mal zwei heftige Ohrfeigen. Das war vierzehn Tage, nachdem mein Vater sich endgültig zu Tode gesoffen hatte.“ (S. 18) Das Schicksal seines später heroinabhängigen Bruders nahm damals seinen Anfang und für Müller ist klar, dass die verfehlte Drogenpolitik – allen voran die unverhältnismäßige Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten – mitverantwortlich war: Für den ungünstigen Lebensverlauf und schließlich frühzeitigen Tod seines Bruders Jonas Müller. Ein Grund, warum Müller wütend ist.

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Viele Richter verschließen leider weiterhin einfach die Augen vor der Wirklichkeit einer verfehlten deutschen Drogenpolitik. Müller nicht. Überzeugend macht er Schluss mit der weit verbreiteten Bigotterie unserer Gesellschaft hinsichtlich Cannabis. Er weigert sich dem allseits befolgtem „Schweigegelübde“ zu unterwerfen: Müller spricht von seinen eigenen Cannabis-Erfahrungen in der Jugend und als junger Erwachsener – und zwar positiv. Die Prohibition verhindere eine ehrliche Debatte über Cannabis. Maximal dürften Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens von vergangenen Erfahrungen mit Cannabis sprechen, von denen sie sich jetzt aber – aus Einsicht und Reife – in der Regel distanzieren. Cannabis fällt somit unter die Kategorie der Jugendsünden. Der gegenwärtige Verzicht wird als Einsicht, Reife und somit quasi als freie Entscheidung verkauft. Müller bricht mit diesem Script, soweit es seine Position als Richter nun einmal erlaubt. Wiederholt fordert er im Verlauf dieser Abendveranstaltung das Recht ein, in unserer vermeintlich freiheitlich-demokratischen Gesellschaft selbst zu entscheiden, welche Droge er konsumieren möchte: „Ich möchte kiffen.“

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Auch hier ist die Wut von Herrn Müller gut nachvollziehbar: Die Einschränkung von Freiheitsrechten muss gut begründet sein – im Falle der Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten haben wir es jedoch mit einer erheblichen staatlichen Beformundung zu tun, der eine vernünftige Begründung mangelt. Unabhängig von der jeweils persönlichen Haltung zu Cannabis, stellt die Diskriminierung von Bürgern aufgrund der Wahl ihres Rauschmittels eine unerträgliche Situation dar. Nicht die Wut von Herrn Müller wirft hier Fragen auf, sondern die weit verbreitete Unbekümmertheit mit der weite Teile der deutschen Öffentlichkeit die tagtägliche Diskriminierung stillschweigend hinnehmen. Analog zu der staatlich garantierten Freiheit in Fragen der Religion (Religionsfreiheit) und der Sexualität (Entkriminalisierung der Homosexualität) besteht hier schon allzu lange ein Nachholbedarf! Erwachsene Bürger sollten grundsätzlich das Recht zugesprochen bekommen, selbst zu entscheiden, ob und wenn ja welche psychoaktive Substanz sie konsumieren möchten.

Zumal wenn diese Substanz vergleichweise harmlos ist. Auch hier wieder verständlich die Wut von Herrn Müller. Es wäre sinnlos Alkohol zu verbieten und Müller wäre der letzte, der soetwas vorschlagen würde. Aber Alkohol ist eine harte Droge, die zahllose Leben und Gemeinschaften zerstört hat. Sie soll trotzdem laut Müller legal bleiben. Aber weniger gefährliche Alternativen müssen auch endlich legal zugänglich sein! Dass er hautnah die zerstörerischen Folgen des Alkoholkonsums an seinem Vater kennenlernen musste, ist ein Grund für seinen engagierten Einsatz für die Legalisierung von Cannabis. Zudem ist er als Richter seit vielen Jahren mit den unterschiedlichen Auswirkungen von Alkohol und Cannabis auf Straftaten bestens vertraut: Während im Fall von Cannabis die Kriminalisierung selbst das Hauptproblem darstellt, ist der legale Alkohol-Konsum tatsächlich ursächlich an der Entstehung und dem Ausmaß von Straftaten beteiligt – man denke etwa an den augenfälligen Zusammenhang von Alkohol und Gewalt.

Müller ist bestens vertraut mit der aktuellen Forschungslage zu Cannabis, die entgegen der hartnäckigen Behauptung der Befürworter einer fortgesetzten Prohibition in einigen Fragen sehr viel weiter ist und durchaus klare Antworten anzubieten hat (Beispiel Fahrtüchtigkeit und Grenzwerte). Sachkundig referiert Müller in seinem Buch (und der Lesung daraus) über einschlägige Themen. Ich kann seiner Schlussfolgerung nur zustimmen: Wer sich ohne ideologische Vorurteile dem Thema Cannabis zuwendet, kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass a ) die gegenwärtige Verbotspolitik grandios gescheitert ist, da sie weder den gesamtgesellschaftlichen Konsum von Cannabis reduziert, noch eine erfolgreiche Abwehr der potenziellen Gefahren des Cannabis-Konsum darstellt; und, dass b) die Kriminalisierung selbst verantwortlich ist für erhebliche Schäden im Leben Einzelner und der gesamten Gesellschaft (Stichworte: Verbraucherschutz, Jugendschutz, Berufsverbote, Führerscheinentzug, Kriminalisierung von Patienten, Verschwendung von Steuergeldern in nutzlose Strafverfolgung etc.); und schließlich, dass c) eine Regulierung des Anbaus, Handels und Verkaufs von Cannabis-Produkten unausweichlich ist.

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In der anschließenden Podiumsdiskussion besteht zwischen Müller und den zwei geladenen Diskutanten Einigkeit darüber, dass „die Prohibition nichts nützt“, im Gegenteil sogar schädlich ist. Eingeladen waren zwei Experten, die ebenfalls reichlich Praxiserfahrungen mit den Opfern der Prohibition mitbrachten: Ulrike Sensse (Leiterin der Suchtberatungsstellen im Diakonischen Werk Osnabrück) und der Psychiater Uwe Schwichtenberg (Leitender Arzt des Suchtmedizinischen Zentrums, Ameos Klinikum Osnabrück). Müller freute sich sichtlich darüber, dass der geladene Psychiater nicht der prohibitionistischen Rhetorik des bekannten Legalisierungsgegners Rainer Thomasius folgte. Herr Schwichtenberg argumentierte v.a. dafür, dass noch weitere Studien notwendig sein, gestand aber Müller gegenüber ein, dass die Prohibition selbst kein Erfolgsmodell darstelle. Alle drei waren sich einig, dass Cannabis v.a. für Jugendliche ein Risiko darstelle. Frau Sensse sprach v.a. vor dem Hintergrund ihrer langjährigen Erfahrung aus der Drogenhilfe (Drogenberatung) für eine Anpassung der Gesetze an die gesellschaftliche Realität. Interessant war zu hören, dass zu Beginn ihrer Berufstätigkeit ein Klient mit Cannabis-Problemen sich kaum in die Berautungsstellen traute, da er „nur mit Cannabis“ und nicht etwa mit härteren Drogen wie etwa Heroin oder Kokain Probleme habe. Heroin-Abhängige bildeten damals die Mehrheit der Hilfesuchenden. Heute sei es der Opiatabhängige, der diese Rolle als verschämter Sonderling angenommen habe. Mittlerweile würden Cannabis-Konsumenten die größte Gruppe unter den Hilfesuchenden darstellen. Gerade aus den Beiträgen von Frau Sensse wurde deutlich, dass es keinen Sinn mache, weiterhin vor der gesellschaftlichen Realität die Augen zu verschließen. Zum Schutz von Verbrauchern und im Sinne eines funktionierenden Jugendschutzes ist die Regulierung überfällig. Aus dem jeweiligen Praxisfeld (Drogenberatung, Psychiatrie) war den Diskutanten die Erfahrung mit Müller gemeinsam, dass die Kriminalisierung der anvertrauten Klienten und Patienten die Arbeit erschwere. Die Experten konnten die Position von Müller demnach bestätigen, dass die Prohibition den konstruktiven Umgang mit Cannabis behindere. Gerade im Falle von problematischem Drogenkonsum unter Jugendlichen behindere die Angst vor einer Kriminalisierung eine frühzeitige präventive Drogenarbeit.

Das Buch, welches Müller an diesem Abend vorstellte, trägt den passenden Titel „Kiffen und Kriminalität“ (erschienen im Herder-Verlag 2015). Viele der damit verbundenen Themen konnte er an diesem Abend zumindest ansprechen. Durchgängig fällt die Intensität, oder eben Wut, auf, mit der Herr Müller seine Argumente vorbrachte. Es lässt ihn aus vielen Gründen nicht kalt. Er ist ungeduldig und sieht tagtäglich den Schaden, den der status quo bewirkt und den wir alle, mehr oder weniger stillschweigend, mittragen. Aus seiner täglichen Arbeit mit straffälligen Jugendlichen weiß er, dass die Kriminalisierung einen ehrlichen Umgang erschwert. Gerade diejenigen, die einen problematischen Cannabiskonsum haben, sind laut Müller Opfer dieser verfehlten Politik. Zu groß ist die Angst vor einer Kriminalisierung – das offene Gespäch mit Eltern oder Lehrer bleibt viel zu oft Tabu.

Die Kriminalisierung führe aber auch zu einer Verzerrung: jeder Konsum von Cannabis sei sofort Drogen-Missbrauch. Im Laufe des Abends spricht Müller häufiger von Opfern der Prohibition. Opfer sein auch die vielen potenziellen Cannabis-Patienten, denen ein verhältnismäßig ungefährliches Heilmittel verwehrt werde.

Andreas Müller ist vielleicht wirklich der wütendste Richter Deutschlands. Ich habe hier versucht, einige der Gründe für diese Wut aufzuzeigen. Er selbst nennt die Gründe seiner Wut. Falls sich jetzt noch immer jemand über die Wut wundert, sollte er oder sie v.a. zur Kenntnis nehmen, dass Andreas Müller als Richter tagtäglich Gesetze anwenden muss, deren rationale und (verfassungs-)rechtliche Begründung er vollständig in Frage stellt. Mit seiner tiefen Einsicht in die verfehlte Cannabis-Politik muss es sehr frustrierend sein, als Richter zu arbeiten. Entgegen seiner Überzeugung ist er als Richter dazu genötigt, Jugendliche aufgrund von Cannabis-Delikten zu kriminalisieren. Nach seinen Möglichkeiten versucht er dabei die Spielräume in der Auslegung und Anwendung der Gesetze im Interesse der Angeklagten zu nutzen. Diesem Bemühen sind aber eben Grenzen auferlegt. Aus diesem Grund hat Andreas Müller im Jahr 2002 eine sorgfältig ausgearbeitete Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geschickt. Darin fordert er eine Vereinheitlichung der deutschen Rechtspraxis (bzw. eine konsequente Umsetzung der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1994). Zudem stellt er grundsätzlich die Legitimation der Kriminalisierung infrage. Enttäuscht mussten Richter Müller und tausende Aktivisten und Konsumenten 2004 erfahren, dass die zweite Vorlage dieser Art gescheitert war (die 1. vom Lübecker Richter Wolfgang Nešković wurde 1994 abgelehnt).

Aus diesem Grund hat er im letzten Jahr „Kiffen und Kriminalität“ veröffentlicht. Und reist seitdem auf Lesetour durch Deutschland. Wütend. Es bleibt zu hoffen und dafür zu kämpfen, dass in nicht allzu ferner Zukunft die Gründe für diese Wut sich endlich auflösen. Und Richter Müller dann endlich eines schönen Tages seinen wohlverdienten und ganz legalen Cannabis-Joint gönnen darf!

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Ein Gedanke zu „Lesung von Andreas Müller in Osnabrück“

  1. Oh schade, diese Veranstaltung ist leider an mir vorbeigegangen 😦

    Aber vielen Dank für diesen ausführlichen und aufschlussreichen Bericht!

    Ich muss mal ausschau halten wann Jugendrichter Müller wieder in der Nähe ist. Würde seine Argumentationen gerne mal live erleben.

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