Über 1.000 Unterschriften für Cannabis als Medizin gesammelt

Bild 1 Dennis Möllers, Robert Brungert, Micha GreifBild2 Jonas H., Micha Greif

Mit einer Ausnahmegenehmigung ist Cannabis als Medizin aus der Apotheke erhältlich. Die Krankenkassen müßen die Kosten jedoch selbst schwerstkranken Patienten, denen nichts anderes hilft, nicht erstatten. Wenn sie aus der Not heraus ihre Medizin selbst anbauen, müßen sie – trotz des Kölner VG Urteils vom 22.07. – harte Strafen befürchten.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Dr. med. Franjo Grotenhermen, hat daher die Petition 52664Kostenerstattung bei Medikamenten auf Cannabisbasis / keine strafrechtliche Verfolgung vom 30.05.2014“ beim deutschen Bundestag eingereicht.

Wir  sammelten hierzu in mehreren Schichten insgesamt 1.030 Unterschriften und

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Nach Kölner VG-Urteil: KEINE Genehmigung für schwerstkranke Cannabispatienten

Am 22.07.2014 urteilte das VG Köln (wir berichteten), dass Patienten in Ausnahmefällen der Eigenanbau ihrer Medizin erlaubt werden müßen. Der Cannabispatient Günther Weiglein teilte nun auf seiner Facebookseite mit, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. die ihr unterstellte „Bundesopiumstelle“ gegen das Urteil Berufung eingelegt habe. Obwohl sie sich das teure Apothekencannabis nicht leisten können, wird so schwerkranken Menschen die notwendige Medizin auf legalem Wege vorenthalten.     

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