Wer unseren Bürgerantrag vom 04.04.2014 einmal im Original anschauen möchte, kann diesen nun hier finden:
Bürgerantrag + Begründung
Ausgestaltungshinweise von Robert
Mit einer Ausnahmegenehmigung ist Cannabis als Medizin aus der Apotheke erhältlich. Die Krankenkassen müßen die Kosten jedoch selbst schwerstkranken Patienten, denen nichts anderes hilft, nicht erstatten. Wenn sie aus der Not heraus ihre Medizin selbst anbauen, müßen sie – trotz des Kölner VG Urteils vom 22.07. – harte Strafen befürchten.
Am 22.07.2014 urteilte das VG Köln (wir berichteten), dass Patienten in Ausnahmefällen der Eigenanbau ihrer Medizin erlaubt werden müßen. Der Cannabispatient Günther Weiglein teilte nun auf seiner Facebookseite mit, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. die ihr unterstellte „Bundesopiumstelle“ gegen das Urteil Berufung eingelegt habe. Obwohl sie sich das teure Apothekencannabis nicht leisten können, wird so schwerkranken Menschen die notwendige Medizin auf legalem Wege vorenthalten.
Nach Kölner VG-Urteil: KEINE Genehmigung für schwerstkranke Cannabispatienten weiterlesen →
Für eine vernünftige Drogenpolitik vor Ort.