Bundesgericht bestätigt Münster Urteil

Endlich! Es ist soweit: Erster legaler Home-Grower in Deutschland.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erlaubt schwerkrankem MS-Patienten sein eigenes Cannabis als Arzneimittel zu Hause anzubauen. Das Bundesgericht bestätigt damit in letzter Instanz die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Münster. Dieses hatte bereits dem Kläger das Recht eingeräumt, selber seine Medizin anzubauen, da ihm aus Kostengründen der Bezug von Cannabisblüten über die Apotheke nicht zur Verfügung stand.

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Gröhe’s Schreckgespenst wird damit Wirklichkeit: Die BfArM muss eine Ausnahmegenehmigung zum privaten Anbau aushändigen. Diese Entscheidung wird vermutlich demnach das geplante Gesetz noch beschleunigen, da es sich ja explizit zum Ziel setzt, „aus gesundheits- und ordnungspolitischer Sicht […], einen nicht zielführenden Eigenanbau von Cannabis zur Selbsttherapie zu vermeiden.“ (siehe S. 10 des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit für die bevorstehende Änderung des BtMG, Bearbeitungsstand 7.01.2016) Zumindest diesem einen Patienten ist es noch gelungen, diesem ganz und gar nicht zielführenden Ordnungswahn des Staates zuvorzukommen 

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