Hanffreunde besuchten Vortrag über Alkohol und Cannabis der Polizei Münster

Vergangenen Montag, 13. November 2017, besuchten wir Hanffreunde den zweiten Teil der Veranstaltungsreihe “Die Dosis macht’s. Impulse zur Suchtprävention” des Arbeitskreises Suchtprävention Münster. Zum Thema “Alkohol & Cannabis – Was Sie zu rechtlichen Aspekten wissen sollten” referierte dort Kriminalhauptkommissar Thomas Götze zu rechtlichen Informationen rund um Cannabis und Alkohol mit den Themenschwerpunkten Jugendschutzgesetz, Jugendstrafrecht, Haftungsrecht, Allgemeines Strafrecht, Führerscheinrecht und Betäubungsmittelrecht für Erwachsene und Interessierte. Veranstalter war das Polizeipräsidium Münster, K13, Sucht und Drogenprävention. Auf Facebook machte die Polizei Münster dafür sogar eine Veranstaltungsankündigung.

Die Hanffreunde konnten sich das natürlich nicht entgehen lassen. Bepackt mit Infobroschüren nutzten wir so gleich die Gelegenheit, um auf die Führerscheinkampagne des Deutschen Hanfverbandes “Klarer Kopf. Klare Regeln!” und der Ungerechtigkeit zwischen berauschten Alkoholkonsumenten, die sich nach einem Bier noch hinters Steuer setzen könnten und den Cannabiskonsumenten, bei denen der Konsum mehrere Tage zurückliegen muss, bis sie sich wieder hinter das Steuer setzen dürften, aufmerksam zu machen, die in Kooperation mit sens media läuft.

Etwa 15 Zuschauer kamen an diesem Abend um 19:30 in die Drogenhilfe Münster ins 2. OG. Der Vortrag verzögerte sich wegen einem technischen Problem mit dem Beamer um 25 Minuten. Gleich zu Beginn konnten wir, während vom Referent versucht wurde für die Power-Point-Präsentation ein gerades Bild an die Wand zu werfen, unser Informaterial auf den Infotisch neben dem Ausgang auslegen, welches im Anschluss an den Vortrag von mehreren mitgenommen wurde.

Inhaltlich gibt es wenig zu kritisieren, der Vortrag war fachlich und rechtlich korrekt. Aber einzelne Aussagen des Kriminalhauptkommissars blieben dann doch im Ohr hängen, die wir an dieser Stelle einmal wiedergeben möchten, sodass jeder sich seine eigenen Gedanken dazu machen kann:

“Mädchen ziehen an einem Joint und fallen dann um.”

“Ich habe noch keinen Fall gehabt, bei dem es nicht um gestrecktes Cannabis ging.”

“Andere Länder haben durchaus positive Erfahrungen mit der Legalisierung von Cannabis gemacht. Als Landesbeamter dürfte ich Ihnen nicht sagen, ob ich das gut oder nicht so gut fände.”

„Das Führerscheinrecht ist ungerecht, da es den berauschten Alkoholkonsument nicht aber den nicht bekifften Cannabiskonsument sehr wohl bestraft.“

Einen Tipp möchten wir ihm ans Herz legen, denn wir hatten nach der Veranstaltung leider nicht das Vergnügen und konnten miteinander ins Gespräch kommen, sich mit dem Unterschied der Eigenbedarfsmenge und der nicht geringen Menge auseinanderzusetzen, denn der Wirkstoffgehalt spielt sehr wohl eine Rolle im Strafverfahren.

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